Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
· SiGeKo gemäß
Baustellenverordnung (BaustellV, RAB 30 Teil B und Teil C)
· Beurteilung der Bauarbeiten hinsichtlich Sicherheits- und
Gesundheitsschutz
· Bemessung bzw. Überprüfung der
Ausführungszeiten
· Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
(SiGe-Plan)
· Vorbereiten der Bauvorankündigung bzw.
Änderung der Vorankündigung bei
wesentlichen Änderungen
· Koordinierung gleichzeitig oder nacheinander
stattfindender Arbeiten
· Koordinierung von mehr als einem Auftraggeber auf der
Baustelle
· Organisation der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
· Überwachung der
ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren
· Erstellung von Unterlagen für spätere
Arbeiten